Regelinsolvenz Der Ablauf Ein Grund für das Regelinsolvenzverfahren sind bestehende Verbindlichkeiten aus Lohnansprüchen.  Wichtig ist, dass der Antrag auf Eröffnung der Regelinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht gestellt wird. Die Antragstellung zur Insolvenz kann sowohldurch den Schuldner als auch durch einen Gläubiger erfolgen. In jedem Fall sollte der Schuldner auch einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen. Zunächst wird beim Regelinsolvenzverfahren geprüft, ob die Masse ausreicht, um die Kosten der Regelinsolvenz zu decken. Die Schuldner können eine Stundung der Verfahrenskosten beantragen, was sie direkt mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung tun sollten. Wird das Regelinsolvenzverfahren eröffnet, wird das Gericht einen Insolvenzverwalter einsetzen. Seine Aufgabe besteht darin, zunächst das Vermögen des Schuldners festzustellen. Die verwertbaren Vermögensgegenstände werden verwertet, der Erlös daraus an die Gläubiger aufgeteilt. In einigen Fällen kann ein Unternehmen sogar trotz einer Regelinsolvenz weiter geführt werden. Vielfach versuchen dann Selbstständige, das eigene Unternehmen mittels einem Insolvenzplanverfahren weiter zu führen. Mit einem Antrag auf die sogenannte Eigenverwaltung ist dies auch möglich, allerdings unterstehen die Unternehmer dabei der Aufsicht des Insolvenzverwalters. Um die Restschuldbefreiung zu erlangen, müssen Selbstständige anschließendebenfalls eine Wohlverhaltensperiode in Kauf nehmen, welche über sechs Jahre andauert. Während dieser Zeit tritt der Schuldner den pfändbaren Teil seiner gesamten Einnahmen an den Insolvenzverwalter ab. Dieser teilt die Einnahmen anschließend auf die Gläubiger auf. Allerdings werden die ersten Einnahmen zur Zahlung der Verfahrenskosten verwendet. Während der Wohlverhaltensperiode muss der Schuldner sich um Arbeit bemühen und alle Änderungen seiner Vermögensverhältnisse offen legen. Schuldnersoforthilfe Deutschland e.V. Friedhofstr. 8 40764 Langenfeld Tel.:  02173 / 27 57 695 Fax:  02173 / 27 57 699 E-Mail: info@schuldnersoforthilfe.de